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BGH, 25.09.1952 - 4 StR 352/52 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Beurteilung des kriminalbiologischen Persönlichkeitsbildes
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 13.06.1952 - 4 StR 123/52
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 25.09.1952 - 4 StR 352/52
Auf deren Ursprung nach der jeweiligen äußeren Lage und den Beweggründen des Täters kommt es gleichfalls an, um Gewißheit darüber zu gewinnen, ob jede der im Rahmen des § 20 a StGB herangezogenen Vortaten eine gleichartige innere Beziehung zum Wesen des Angeklagten hat, also als Ausfluß eines und desselben Wesenszuges, nämlich seines verbrecherischen Hanges in Erscheinung tritt (RGSt 68, 156 und BGH vom 2. Mai 1952 - 4 StR 45/52 sowie vom 13. Juni 1952 - 4 StR 123/52 -). - BGH, 02.05.1952 - 4 StR 45/52
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 25.09.1952 - 4 StR 352/52
Auf deren Ursprung nach der jeweiligen äußeren Lage und den Beweggründen des Täters kommt es gleichfalls an, um Gewißheit darüber zu gewinnen, ob jede der im Rahmen des § 20 a StGB herangezogenen Vortaten eine gleichartige innere Beziehung zum Wesen des Angeklagten hat, also als Ausfluß eines und desselben Wesenszuges, nämlich seines verbrecherischen Hanges in Erscheinung tritt (RGSt 68, 156 und BGH vom 2. Mai 1952 - 4 StR 45/52 sowie vom 13. Juni 1952 - 4 StR 123/52 -).
- BGH, 28.10.1954 - 4 StR 449/54
Rechtsmittel
Aus dem Zusammenhang aller Einzelheiten wird sich dann erst ein zuverlässiges Bild über den Täter gewinnen lassen (vgl 4 StR 342/52 vom 19.6.1952 und 4 StR 352/52 vom 25.9.1952). - BGH, 16.04.1953 - 4 StR 745/52
Rechtsmittel
Die Anwendung des § 20 a Abs. 1 StGB hat ferner zur sachlichen Voraussetzung, dass die früheren und zur Aburteilung stehenden Straftaten Symptomtaten, also Kennzeichen ein und desselben inneren Hanges zum Verbrechen sein müssen (vgl. Entscheidungen des Senates vom 13. Juni 1952 4 StR 123/52 und vom 26. September 1952 4 StR 352/52). - BGH, 19.02.1953 - 4 StR 730/52
Rechtsmittel
Bei jeder einzelnen Tat, die der Richter zur Begründung der Voraussetzungen des § 20 a StGB heranzieht, muss er vielmehr ein gleichgeartetes inneres Verhältnis zu dem Wesen des Täters nachweisen, das gerade auch diese Tat als kennzeichnenden Ausfluss eines verbrecherischen Hanges erscheinen lässt (RGSt 68, 149, 156 f; BGH 4 StR 45/52 vom 2.5.52, 4 StR 123/52 vom 19.6.52 und 4 StR 352/52 vom 25.9.52).